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Begird und Lust in christlicher Lehr auch andere zu unterweisen ihne angetrieben.“ – Auf dieses hin wurde seitens des Fürstabts in Kempten die Nebenschule in Hueb, Vorläuferin der Schule in Gemeinschwenden, durch Balthes Cronherz gestattet mit nachfolgenden Einschränkungen: „a) nur die Kinder, so in der Gegend Gemeinschwenden, Seefelden, Hueb und anderen daselbst gelegenen Orthen wohnen, diese Nebenschule Winterszeit besuchen dürfen; b) daß wie alle diese Nebenschuelmaister, so auch B. Cronherz dem Ordinarischuelmaister in Grönenbach von jedem Kind 2 pfennig wechentlich zu reichen habe.“ D. d. 9. Jänner 1736.

Auch der nachfolgende Schulmeister Aegidius Feigele in Grönenbach beschwert sich beim Fürstabt am 8. August 1743 über die beiden entstandenen Winkelschulen in Hueb und Ittelsburg, daß dadurch die Hauptschule in Grönenbach merklich geschwächt und ihm dadurch sein ohnehin kümmerlich Brot entzogen werde.

Ein aus den Jahren 1740–1750 vorhandenes „Promemoria“ gibt interessante Streiflichter über Schulstand und Schulbesuch damaliger Zeit: „Da auf jüngst hin vorgegangener Visitation der Schuel dato kaum etlich und 20 schueler sich einfinden, hingegen von Georgi biß Martini deren Anzahl sich höchstens auf 10 oder 15 erstreckt unter dem praetext (Vorwand), man gebrauche die Kinder zu Hauß, dessen ohngeachtet aber sommerzeith wenigst über 50 zu zehlen weren, welche für dem Müßiggang obgelegen und Winterszeith nur etliche Wochen oder garnicht geschickt werden: wenn nun aber hierdurch der Jugend sowohl als der Gemaindt nicht minder auch mir durch solche offenbar passionirte Schmälerung meiner höchst nötigen subsistenze je länger je mehrer Schaden zuwaxet, alß bettete er hierinfahls um gnädige remedur, zumahlen sub dato 6. Okt. a. c. auf langes sollicitiren hin endlich von Titl. alldasigen H. pfarrer Hueber neyerlich eine lista von 150 schuelbaren Kindern communicirt worden, deren die meisten kaum einige Wochen, viele hingegen gar niemals frequentiert haben: wobey à longe verlauten wollen, daß diese fürdauernde Feindseligkeiten von der Gemeinde gegen mir maistens daher rühren, weilen Ihro durch gdgste Disposition und Auffstellung einiger Schuelmaister zeithero die „Freywahl“, selbst einen zu erwöhlen resp. eingeschränkt werden wolle, weßwegen dann Ich (als ein auch von der fürstl. Obrigkeit aufgestellter) in beständiger Verfolgung nebst Anwendung all ersinnlichen Fleißes, Geduld und Behuetsamkeit leben mueß, nur damit ich meinen Widersächern keinen Anlaß einiger erhöblichen Klagen oder Außstellungen geben möge; nebstdeme mueß ich mittels Connivirung