Seite:Geschichte des im Monat Julius dieses Jahres 1791 zu Wirzburg ergangenen Bücherverbotes.pdf/14

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Mönchsheer sogar die theologischen Professoren mit in die Sache zu ziehen, und der Ketzerey zu beschuldigen.[1]

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Und doch sollen alle diese bisherigen Proceduren nichts inquisitorisches an sich haben? – Sey es! Indessen tobt der Paroxymus noch immer fort; man inquirirt alles, was das Unglück hat, den Mönchen verdächtig zu seyn, und zwar um eines Buches willen, das nichts neues enthält, und das hundert andern sogenannten ketzerischen Schriften nachsteht. Oder sollen diese Maaßregeln vielleicht das Buch jedermann verabscheuungswürdig machen? So bitte ich meine Landsleute sich an das Sprichwort zu erinnern: nitimur in vetitum etc. etc. – Andere denkende Leser aber lesen alles, um zu prüfen, und die Summe ihrer Wahrheiten zu vermehren. Bey solchen wirken Verbote höchstens nur so viel, daß sie, wenn der Zwang gar zu groß ist, sich zurückziehen, und denken: Ideo male viuimus, quoniam salui,


  1. Es ist zuverlässig, daß die Inquisitions-Commission auch hierin den Mönchen Glauben beymaß, und soweit ging, gleichsam die theologische Facultät vor ihr Tribunal zu ziehen, und ihr in Betreff der gemachten Anschuldigungen Verantwortung abzufordern.     d. E.