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Majestät und haben müssen geben Bothengeld 50 rhein. Fl. Die Petershayner haben inne gesessen ¾ Jahr und haben müssen geloben sich für den König zu stellen gen Prag, barhäuptig, ohne Schuhe, ohne Gewehr, in einem leinenen Kittel. Da sie aber sind ausgekommen, sind ihrer viele ohnmächtig geworden und einer ist davon gestorben. Dann wurden sie zu Gnaden angenommen und allen mördliche Wehren zu tragen verboten und dieselben von sich zu geben, Brodmesser, doch ohne Spitzen, sind ihnen erlaubt worden[1].“

Eine noch speciellere Angabe über diesen Vorfall fand sich in dem Frenzelschen Collect. IV. selbst vor, wo es pag. 107 heißt:

„Anno 1540 Dienstags nach Judica[2] ließ der Adel (Balzer von Gersdorf von Hennersdorf)[3] 2 Bauern von Berthelsdorf, als Pfeifer[4] und den Schuster, welche 16 Kinder hinter sich verlassen, und einen von Petershayn mit dem Schwerte hinrichten. Sind auf der Viehweide (zu Görlitz) gerichtet worden, der Hofearbeit wegen.“ Jene Zeit characterisirend ist noch am Schlusse die Bemerkung hinzugefügt: „Drei Stunden zuvor ward ein blutiges Kreuz gesehen, ist eine Anzeigung eines unschuldigen Todes gewesen.“

Mitunter kam es auch vor, daß Besitzer von Bauergütern und Gärten dieselben verließen und flüchtig wurden, weil sie die Abgaben, zumal das sogenannte Erbgeld, nicht aufbringen konnten. Nur allein von 1638 bis 1654, wo Jaroslaw von Kyaw, der besonders hart verfahren mochte, Besitzer von Berthelsdorf war, wurden neunundfünfzig, die Kinder mit eingerechnet, flüchtig, worunter auch der damalige Richter. Bei den verderblichen Folgen des dreißigjährigen Krieges mochten zumal die Abgaben unerschwinglich sein.


  1. 1566 kamen auch Bauernaufstände in der Görlitzer und 1575 in der Löbauer Gegend vor. – Großer, pag. 202.
  2. In der ersten Angabe: „Mittwoch vor Palmarum.“
  3. Balzer oder Balthasar von Gersdorf, dem damals Berthelsdorf in Gemeinschaft mit seinen Brüdern, Christoph und Hans, gehörte, war nicht Besitzer von Hennersdorf, sondern dieser Zweig der Tauchritzer Linie derer von Gersdorf, führte nur der Unterscheidung wegen, wie später näher erörtert werden wird, den Beinamen Heynersdorf oder Hennersdorf.
  4. Vielleicht der damalige Ortsrichter, der 1540 den Namen Pfeifer führte.
Empfohlene Zitierweise:
Gottlieb Korschelt: Geschichte von Berthelsdorf. Selbstverlag des Verfassers, Berthelsdorf bei Herrnhut 1852, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_von_Berthelsdorf.pdf/21&oldid=- (Version vom 1.8.2018)