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Klix, ein späterer Besitzer von Oberberthelsdorf, 1634 Oberrennersdorf gekauft, es aber auch bald wieder verkauft hatte, auch dieses später wieder besessen hat, ist ungewiß, aber insofern wahrscheinlich, als er 1657 noch 1600 Thaler Kaufsumme zu fordern hatte.

Er lebte unverehelicht, hatte aber außer der Ehe mit seiner Wirthschafterin, Anna Hofmann von Rennersdorf, einen Sohn, Karl Magnus, gezeugt. Um diesen nun legitimirt zu sehen, richtete er 1657 den 28. Mai ein Bittgesuch an den Churfürsten als damaligen Reichsvicar. Seine Bitte fand, laut Schreiben des Oberamts zu Budissin vom 20. Januar 1658, Gewährung. Jedoch „denen andern ehelichen natürlichen Erben in ab- und aufsteigender Linie deroselben Geschlechte an ihren gebührenden Erbschaften und Legitima, wie auch sonderlich des zwischen denen Gevettern Joachim Wolf, Friedrich, Nicol Bernhardt alle von Klix zu Löbau den 30. December des 1657 Jahres getroffenen Vergleichs unschädlich.“

Joachim von Klix starb den 5. Februar 1666, nachdem er sich 1661 unter die völlige Jurisdiction des damaligen Erb- und Lehnsherrn von Berthelsdorf, Johann Reichwaldt von Kämpfen, begeben hatte. Sein Sohn Karl Magnus von Klix wurde den 13. October 1666 mit Niederberthelsdorf belehnt.

Den 6. Juli 1679 wandte er sich wegen Verwandlung des Mannlehn in ein Erblehn mit einem Bittgesuche an den Churfürsten Johann Georg II. Er führte darin an, daß er keine männlichen Erben, sondern nur eine Tochter habe. Seine Vorfahren und Großältern hätten vor langer Zeit einige wenige am Gebirge gelegene Bauergüter zusammengeschlagen und ein kleines Lehngütchen daraus gemacht, welches nach Absterben Hans Caspars von Klix an seinen Vater gekommen sei. Im betreffenden Oberamtsberichte an den Churfürsten vom 5/15. December 1679 heißt es:

Das Gütlein sei nicht über 2000 Thaler werth, bestehe aus fünf Hufen Land, ohne Schank, Mühle, Fischerei, Teiche. Sein Gesuch wurde laut Regierungsschreiben, Dresden, den 30. Januar und 9. Februar 1680, unter der Bedingung genehmigt, „daß der von Klix und alle folgenden Inhaber schuldig und verbunden sein sollen, jedesmal bei Veränderung der landesfürstlichen

Empfohlene Zitierweise:
Gottlieb Korschelt: Geschichte von Berthelsdorf. Selbstverlag des Verfassers, Berthelsdorf bei Herrnhut 1852, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_von_Berthelsdorf.pdf/43&oldid=- (Version vom 1.8.2018)