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Heuerndte waren die Bauern den halben Tag dreimal, von entfernteren Wiesen zweimal zu fahren schuldig. Alle diese Spanndienste geschahen mit eignem Geschirr unentgeldlich, blos ein Wechselwagen wurde auf dem Hofe gehalten. Außerdem mußten sie auch noch jährlich eine Person zwölf Tage zu beliebigen Handdiensten stellen. Eine Fuhre nach Görlitz wurde für anderthalb Tage, nach Zittau für einen und vier Meilen für zwei Tage gerechnet. Wenn Getraide zu fahren war, mußten sechs Scheffel, wenn Holz, eine halbe Klafter geladen werden. Außer diesen Spanndiensten hatte der Bauer noch vier Kloben Flachs zu brechen, vier Stück Garn über die fünfviertelellige Weife zu spinnen – wofür er sieben gute Dreier bekam – und zwei Beete Kraut zu setzen, die nöthigen Gemeindefuhren und dem Pfarrer jährlich zwei Gespanne zu leisten und dem Gemeindehirten ein Viertel Korn zu geben.

Den Gärtnern, die besonders zu Handdiensten verpflichtet waren, und die bisher unausgesetzt alle Tage von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang sich zu aller und jeder Hofearbeit hatten einfinden müssen, wurde jetzt der Sonnabend gänzlich erlassen. Ihrer drei mußten täglich ein Schock dreschen und zwar um den sechzehnten Scheffel. Für Botschaft gehen bekamen sie für die Meile sechs Pfennige, unter der Meile, wie z. B. nach Löbau, blos ein Stück Brot und Käse. Außerdem hatten sie noch gegen eine kleine Entschädigung sechs Kloben Flachs zu brechen und vier Stück Garn über die fünfviertelellige Weife zu spinnen.

Für diese Handdienste bekamen die Gärtner täglich einen kleinen Groschen und hatten die Hofekost zu fordern. Sie wurde täglich dreimal gereicht und bestand aus einer Trinksuppe und Mehlbrei und sogenanntem „Langwel“[1]. Während der Erntezeit wurden jedoch Mittags anstatt des Mehlbreies anderthalb Mäßchen Graupen gereicht, außerdem bekamen dann bei den ersten zwei Mahlzeiten vier Personen, und zur Vesperzeit sechs Personen, ein Brot. Vesperbrot und Käse war von der Zeit der ersten Wollschur bis zum Ende der Getraideerndte zu geben.


  1. Biernachguß, zum Trunk oder zum Einbrocken, auf vier Personen eine Groschenkanne gerechnet.
Empfohlene Zitierweise:
Gottlieb Korschelt: Geschichte von Berthelsdorf. Selbstverlag des Verfassers, Berthelsdorf bei Herrnhut 1852, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_von_Berthelsdorf.pdf/87&oldid=- (Version vom 1.8.2018)