Seite:Geschichte von Berthelsdorf.pdf/9

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Vorwort.
________

Durch die Theilnahme, welche in neuerer Zeit verschiedene ortsgeschichtliche Bearbeitungen fanden, sowie durch die reichen Materialien, welche sich mir im vorigen Jahre bei einer Durchsicht des hiesigen Gerichtsarchivs darboten, fühlte ich mich, mehrseitig dazu ermuntert, veranlaßt, das gesammelte Material zu ordnen und eine Geschichte von Berthelsdorf und Herrnhut zu bearbeiten. Geleitet wurde ich hierbei, neben dem Interesse an der Sache, vornehmlich noch von dem Wunsche, daß diese bis jetzt größtentheils unbekannten Nachrichten über einen Ort, der mir nach einer elfjährigen Wirksamkeit lieb und werth geworden ist, noch einer spätern Zeit aufbewahrt bleiben möchten.

Freilich muß ich, da das Sammeln dieser Nachrichten sehr viele Zeit beanspruchte und ich dazu nur die Freistunden, die mir meine Berufsgeschäfte übrig ließen, benutzen konnte, bei Beurtheilung des vorliegenden Werkchens um Nachsicht bitten. – Auch mußte die Ausführung desselben mitunter ungleich werden, da ich, nach der genauesten Prüfung der sich mir darbietenden Nachrichten, stets nur die ganz zuverlässigen Quellen benutzte und da über einzelne Perioden, wie z. B. die des dreißigjährigen Krieges, alle betreffenden Urkunden verloren gegangen sind. Des allgemein geschichtlichen Inhalts wegen ist wieder manches, wie Reichwaldt von Kämpfens und Zinzendorfs Biographie, der siebenjährige Krieg und der Krieg 1813, ausführlicher bearbeitet. Manches kann wieder nur Interesse für die Bewohner der betreffenden Orte, für die das Werkchen zunächst bestimmt ist, haben.

Empfohlene Zitierweise:
Gottlieb Korschelt: Geschichte von Berthelsdorf. Selbstverlag des Verfassers, Berthelsdorf bei Herrnhut 1852, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_von_Berthelsdorf.pdf/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)