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Walther Kabel: Gewissenhafte Advokaten. In: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1911, Bd. 12, S. 213–218

durch arglistige Täuschung verleitet worden ist, und dessen Rechtsgültigkeit ich hiermit anfechte.“

Doch Frau D. gab nicht nach. Mit der Miene schwer beleidigter Unschuld erklärte sie, der gegnerische Anwalt übertreibe in der lächerlichsten Weise.

Hierauf ließ Thomas Shesterley das als Zeugen geladene Dienstpersonal der Beklagten hereinrufen und begann zunächst an der Hand einer genauen Liste aufzuzählen, welche Quantitäten Alkohol die Beklagte während seiner Besuche in ihrer Villa zu sich genommen und welchen Erfolg dieser Alkoholgenuß in den verschiedenen Fällen gehabt habe. Die Dienstboten bestätigten diese Angaben. Es zeigte sich, daß Frau D. während ihrer Trennung von ihrem Manne, also in etwa einem halben Jahre, für ihre eigene Person nicht weniger als 600 Flaschen des schwersten Burgunders verbraucht hatte, die anderen Weine und Liköre nicht gerechnet.

Als die Verhandlung so weit gediehen war, stürzte die Beklagte plötzlich unter dem nicht endenwollenden Gelächter der Zuhörer aus dem Saal und ward nicht mehr gesehen.

Hiernach verkündete das Gericht nach kurzer Beratung ohne jede weitere Beweiserhebung, der Ehekontrakt sei nichtig und die Ehe der Parteien geschieden.

W. K.
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Walther Kabel: Gewissenhafte Advokaten. In: Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens, Jahrgang 1911, Bd. 12, S. 213–218. Union Deutsche Verlagsgesellschaft, Stuttgart, Berlin, Leipzig 1911, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gewissenhafte_Advokaten.pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)