Seite:Gottschalck Sagen und Volksmaehrchen der Deutschen.pdf/307

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zu entdecken ist, finden sich keine schriftlichen Nachweisungen, wenigstens sind uns keine bekannt. Nur folgende steht in den Grund- und Lagerbüchern des Amts Endorf von 1688 und 1708:

„Von Stangerode aus wird berichtet, wie auch in dem Erbenzinsregister zu finden, daß der Thomaspfennig, oder Kuttenzins, in 6 einzelnen Pfennigen bestehend, am St. Thomastage, früh vor Sonnenaufgang überantwortet werden muß. Da aber solches nicht geschieht, so ist die Gemeinde daselbst, ihrem eignen hierüber gegebenen Berichte nach, schuldig, von jeder Minute, nach Aufgang der Sonne, eine Tonne Heringe zur Strafe zu erlegen.“

Uns bleibt daher zur Erklärung dieses Gebrauchs nichts übrig, als folgende Volkssage, die sich sehr ausführlich auf uns fortgepflanzt hat.

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Gottschalck: Die Sagen und Volksmährchen der Deutschen. Hemmerde und Schwetschke, Halle 1814, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gottschalck_Sagen_und_Volksmaehrchen_der_Deutschen.pdf/307&oldid=- (Version vom 1.8.2018)