Kaiser Heinrich I. sandte zur Verhöhnung dem Ungarfürsten nach Bautzen zwei schäbige Hunde sammt Fehdebrief, dieser ließ dagegen den Boten des Kaisers sowohl Nasen als Ohren wegschneiden und schickte sie auf solche Art verstümmelt ihm wieder zurück. Dies hat zu dem Sprichwort geführt: „Es bekömmt ihm, wie das Hundeführen bis Bautzen“.
Im Mittelalter bis gegen das Ende des 17ten Jahrhunderts war es eine gewöhnliche Strafe für zänkische Weiber, die sich mit Worten und Werken gegen einander vergangen hatten, durch die Stadt die sogenannten Schandsteine tragen zu müssen. Weil nun dieselben in Bautzen die Form einer runden Flasche hatten, die an einem eisernen Kettengeschmeide um den Hals der Delinquentin gehängt ward, so nannte man diese Strafe das Flaschentragen oder das Trinken aus des Büttels Flasche. In Bischoffswerda wurden im Jahre 1648 zwei solche Flaschen oben an das Rathhaus gehängt, in Budissin aber hingen sie an der Ecke des Gewandhauses über dem Pranger. Am 13. October 1678, wo ein Bettelweib die eine Flasche von Stein, welche an der Waage hing, am Halse drei Mal um’s Rathhaus tragen mußte, während ihr der Gerichtsdiener voranging, scheint diese Strafe zu Budissin zum letzten Male angewendet worden zu sein. Auf dieser Flasche waren zwei Weiber abgebildet, die sich gegenseitig zankten und drohten, und über ihnen stand der Vers: „Wenn sich Magd und Weiber schlagen, müssen sie die Flaschen tragen.“
Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Band 2. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Graesse_Sagenschatz_Sachsens_II_137.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)