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Die 80 Lot Silber waren von Thorodd noch nicht bezahlt und die Anklage gegen Gretters Neffen war noch nicht erhoben.

Da trat Snorre, der Gode, mit einem Vorschlag dazwischen.

Er erfüllte jetzt das Versprechen, welches er verflossenen Herbst in seinem Hause dem Gretter gegeben hatte: „Ich will mein Wort zu deinen Gunsten auf dem Thing in die Wagschale legen!“ –

Er empfahl, daß die Anverwandten Atles auf die achtzig Lot Silber verzichten sollten; dafür aber sollte Gretter aus der Acht entlassen werden. Und er fügte hinzu: „Mein Vorschlag ist von öffentlichem Werte.“ – – – „Gretter wird bei seiner Stärke viel Schaden auf der Insel anrichten, wenn wir ihn außerhalb des Gesetzes stellen. Und das geschieht, so lange er friedlos ist!“ –

Die Leute aus dem Hrutafjord, Thorbjoerns Anverwandte, waren mit diesem Vorschlage einverstanden, und nicht minder auch die Leute aus dem Midfjord, Gretters Anverwandte, indem diese erklärten, daß es ihnen auf Geld in keiner Weise ankomme, wo es sich um Gretters Frieden und Sicherheit handle.

Doch, es konnte dieser Vergleich nur rechtskräftig werden mit Zustimmung Thorers, der Gretters Ächtung vor Jahresfrist beim Althing beantragt und durchgesetzt hatte. Man fragte also bei Thorer an. Dieser indessen zeigte sich ganz unversöhnlich, und gab folgende Erklärung ab.

„Ich werde es niemals zugeben, daß dieser Gretter, den ich beschuldige, an Norwegens Küste meine beiden hoffnungsvollen Söhne so elend verbrannt zu haben, von seiner Acht loskommt. Er soll friedlos und rechtlos bleiben, so lange er lebt. Und hatte ich bisher einen Preis auf seinen Kopf gesetzt, so will ich diesen Preis heute verdoppeln! – Gretter muß sterben!“ –

So wurde denn durch Thorers hartnäckigen Widerstand jede Aussicht auf Gretters Freilassung vernichtet, und die Verhandlung, dem Ziele bereits so nahe, wieder abgebrochen.

Thorodd Drapastuf zahlte, dem Spruch des Althings gemäß, die 80 Lot Silber Strafgeld für Atles Ermordung an Gamle, Gretters Schwager auf Melar, der dieses Geld für die Familie in Verwahrung nahm.

Aber für Thorbjoerns Tötung wurde kein Strafgeld vom Thing zugelassen, noch auch von Gretters Verwandten gezahlt. „Denn“, so sagte der Gesetzessprecher, „was sollen die Verwandten ihr Geld für Gretter

Empfohlene Zitierweise:
Emil Dagobert Schoenfeld: Gretter der Starke. Schuster & Loeffler, Berlin 1896, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gretter_der_Starke.pdf/147&oldid=- (Version vom 1.8.2018)