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Kapitel 55.

Thorbjoern verbannt.

Der Althing kam, und mit ihm die Entscheidung. Beide Parteien rüsteten sich zum vollwichtigen Auftreten.

Als Thorbjoern Oengul auf dem Hofe Vidvik zu der Reise in den Sattel stieg, fragte ihn sein Schwager Haldor:

„Willst du Gretters Kopf nach dem Althing mitnehmen?“

„Ich will!“ war die kurze Antwort.

„Das widerrate ich dir,“ sagte Haldor. „Du wirst dort sowie so Feinde genug finden. Es ist wahrlich nicht not, durch künstliche Mittel die Erbitterung zu steigern!“ –

Dennoch nahm Thorbjoern[1] den Kopf mit.

Aber unterwegs ließ er sich doch von der großen Unklugheit dieser Handlungsweise überzeugen, und begrub ihn in einem Erdhügel, welcher später Gretters-Hügel[2] genannt wurde.

Der Althing war diesmal besonders stark besucht. Alle Leute hatten von dem sich zusammenziehenden Gewitter Kunde erhalten, und waren gespannt auf den Ausgang.

Thorbjoern trat vor das Gesetzesgericht hin, welches aus 48 Häuptlingen bestand, und führte persönlich seine Sache:

„Ich habe eine rühmliche That gethan, indem ich den ärgsten Waldgangsmann, der zwanzig Jahre lang die Bewohner dieser Insel in Schrecken hielt, endlich vom Leben zum Tode gebracht habe! Auf seinen Kopf stand ein Preis von 96 Lot Silber, ausgesetzt durch Thorer auf Gard und Thorodd Drapastuf. Ich nehme diesen Preis, als von mir wohl erworben, in Anspruch!“ –

Thorer trat dagegen auf und sprach:

„Gewiß habe ich diesen Preis auf Gretters Kopf einst zusammen mit Thorodd ausgesetzt gesetzt; doch sollte er der Lohn sein für einen ehrlichen Kampf, nicht aber für Hexenkunst und Büberei. Ehrlich und männlich war aber der Kampf nicht, in welchem Thorbjoern den Gretter erschlug. Darum weigere ich auch den Preis!“ –


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Torbjoern
  2. isl. Grettisþúfa


Empfohlene Zitierweise:
Emil Dagobert Schoenfeld: Gretter der Starke. Schuster & Loeffler, Berlin 1896, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gretter_der_Starke.pdf/275&oldid=- (Version vom 1.8.2018)