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vier Mann fechten, aber gegen mehr als vier nur dann, wenn es mein Leben gilt!“ –

Ziemlich mißmutig nach diesem mißlungenen Handstreich kehrte Gretter nach Bjarg zurück und lag unthätig zu Hause, voll Verdruß, seine Kräfte nirgends erproben zu können. Er spähte allenthalben aus nach einer Aufgabe, des Kampfes wert.


Kapitel 15.

Der Roßkampf.

Eine besondere Vorliebe hatte der Isländer für das Pferd. Pferdezucht und Pferdepflege wurden mit Fleiß und Verständnis betrieben und das Reiten von Kind auf geübt. Die Vornehmen hätten den Pferderücken gerne als ihr Adelsvorrecht behauptet, allein sie drangen mit diesem Anspruch nicht durch. Vornehm und Gering, Männer und Weiber, Alt und Jung, alle ritten und[1] ließen sich das nicht nehmen. Kinder schon tummelten ihre Rosse und Knaben führten Kavalleriescheingefechte mit einander auf. Ja, im Isländischen Rechte gab es eine Bestimmung, daß der für blödsinnig und für erbunfähig erklärt werden sollte, welcher nicht einen Sattel regelrecht aufzulegen und ein Pferd nach Vorschrift zu besteigen verstünde. Man förderte geradeso wie bei uns die Pferdezucht durch Wettrennen, bei denen Preise ausgesetzt und gewettet wurde, was den Ehrgeiz so stachelte, daß die Besiegten zuweilen sich freiwillig den Tod gaben.

Neben dem Wettrennen stand der Roßkampf.

Zwei Hengste wurden gegen einander losgelassen und mit Worten
Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: nnd


Empfohlene Zitierweise:
Dagobert Schoenfeld: Gretter der Starke. Schuster & Loeffler, Berlin 1896, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Gretter_der_Starke.pdf/83&oldid=- (Version vom 1.8.2018)