Seite:Großherzoglich Hessisches AGBGB 256.jpg

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37. die Artikel 9 und 22 des Gesetzes, betr. die ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben des Jahres V, vom 16. Brumaire V (6. November 1796);
38. der Beschluß, betr. die Jagd der schädlichen Thiere, vom 19. Pluviôse V (7. Februar 1797);
39. der Artikel 66 des Titels VII des Gesetzes vom 3. Frimaire VII (23. November 1798), betreffend die Vertheilung, Veranlagung und Erhebung der Grundsteuer;
40. das Gesetz über Betrieb, Polizei und Verwaltung der Fähren und Fahrzeuge auf Strömen, schiffbaren Flüssen und Kanälen vom 6. Frimaire VII (26. November 1798);
41. der Titel 7 des Finanzgesetzes oom 5. Ventôse (23. Februar 1799);
42. das Staatsgesetz vom 22. Frimaire VIII (13. Dezember 1799);
43. das Gesetz, betr. die Eintheilung des Reichsgebiets der Republik und die Verwaltung, vom 28. Pluviôse VIII (17. Februar 1800) sowie alle gesetzlichen Vorschriften des französischen Rechtes, durch welche für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen zwischen der Verwaltung und den Unternehmen öffentlicher Arbeiten oder Lieserungen die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden begründet ist;
44. die Verordnung, die Siegelanlage nach dem Ableben von Generalen oder Stabsoffizieren, Oberkommissarien, Musterungsinspektoren und Aerzten betr., vom 13. Nivôse X (3. Januar 1802);
45. das Gesetz, welches ein neues Verfahren für den Verkauf von ländlichen Grundstücken, welche der Nation angehören, festsetzt, vom 15. Floréal X (5. Mai 1802);
46. das Gesetz, betr. die Zweidrittel-Bons und den Verkauf von dem Staate gehörigen Häusern, Gebäuden und Fabriken, vom 16. Floréal X (6. Mai 1802);
47. das Gesetz, betr. die Zuwiderhandlungen in Sachen des großen Straßenwesens, vom 29. Floréal X (19. Mai 1802);
48. das Gesetz, betr. die Vornamen und die Namensänderungen, vom 11. GerminaI XI (1. April 1803);
49. die Verordnung, betr. die Annahme von Vermächtnissen, welche den Pflegehäusern und den Armen vermacht sind, vom 4. Pluviôse XII (25. Januar 1804);