Seite:Großherzoglich Hessisches AGBGB 258.jpg

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64. das Staatsrathsgutachten, betr. das Hypothekenreinigungsversahren, wenn gesetzliche Hypotheken von Ehefrauen, welche Wittwen geworden sind, und von großjährig gewordenen Minderjährigen in Frage sind, vom 12. Mai 1808;
65. das Staatsrathsgutachten über die Zinsen, welche von den Beamten der Enregistrements- und Domänenverwaltung, die sich im Rückstande befinden, zu entrichten sind, vom 22. Juli 1808;
66. die Verordnung, betr. das Brachen des dritten Theils der Gemarkungen und das Beweiden der Brachfelder, vom 9. Oktober 1808;
67. das Dekret, betr. die Abrechnungen der Erwerber von Staatsgütern, vom 22. Oktober 1808;
68. das Staatsrathsgutachten über mehrere auf die Erwerber von Staatsgut bezügliche Fragen vom 30. Januar 1809;
69. der Artikel 10 des Dekrets, betr. die der Pflege sich widmenden weiblichen Kongregationen, vom 18. Februar 1809.
70. das Staatsrathsgutachten über die von der Schuldentilgungskasse zu zahlenden rückständigen Zinsen vom 24. März 1809;
71. die Verordnung, betr. die Aufhebung der mehreren Familienfideikommissen eigen gewesenen Bedingung der Verehelichung mit einer Person von gewissem Stande oder gewisser Religion, vom 28. April 1809;
72. das Staatsrathsgutachten über die Rechte an dem beweglichen Eigenthum von Personen, welche in einem Pflegehause gestorben sind u. s. w., vom 3. November 1809.
73. die Verordnung, betr. die den Kontrakten über liegende Güter beizufügenden Flurbuchsextrakte, vom 9. April 1810;
74. das Dekret, betr. das Verfahren, wenn Ballen, Kisten, Koffer, Packete oder andere Gegenstände, welche Fracht- oder öffentlichen Personenfuhrwerksunternehmern anvertraut sind, nicht binnen 6 Monaten nach ihrer Ankunft am Bestimmungsort abgefordert worden sind, vom 13. August 1810;
75. die Verordnung, betr. das Verbot der Veränderung der Familien- und Taufnamen, vom 18. Dezember 1810;
76. das Staatsrathsgutachten, betr. die Berichtigung von Irrthümern und Unregelmäßigkeiten in den Hypothekenregistern, vom 26. Dezember 1810;
77. die Artikel 15, 16, 18, 19, 21 des Dekrets, betr. die Findelkinder oder die verlassenen Kinder und die armen Waisen, vom 19. Januar 1811;