Seite:Großherzoglich Hessisches AGBGB 265.jpg

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V. Vorschriften zum Erbrecht.
Artikel. Seite
127,128 Rechte der öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten an dem Nachlaß unterstützter oder verpflegter Personen 168
129 Sicherungsmaßregeln bei dem Tode eines Beamten 168
130 Feststellung des Ertragswerthes eines Landguts im Falle der Erbfolge in ein Landgut 169
131 Verfügung von Todeswegen unter einer Auflage, deren Vollziehung im öffentlichen Interesse liegt 169
132 Amtliche Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen 169
133 Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen 169


Dritter Abschnitt.

Uebergangsvorschriften.

I. Gemeinschaftliche Bestimmungen für die drei Provinzen
134 Nicht rechtsfähige Vereine 170
135 Sicherung des Unternehmers eines Bauwerks 170
136,137 Kraftloserklärung und Verjährung von Inhaberpapieren, die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgegeben worden sind 170-171
138 Rechtsverhältnisse an gemeinschaftlichen Mauern 171
139 Nothwendige Gemeinschaft 171
140 Besitzschutz bei Grunddienstbarkeiten 171
141 Eintragung bestehender Grunddienstbarkeiten 171-172
142-149 Erlöschen nicht eingetragener Grunddienstbarkeiten 172-174
150,151 Inhalt und Umfang gewisser Belastungen, die nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, aber vor der Anlegung des Grundbuchs begründet werden 174
152 Anwendung des § 1056 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf einen bestehenden Nießbrauch 174
153 Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten, Zurückbehaltungsrecht und Vorzugsrecht 175
154 Vererbliche und übertragbare Nutzungsrechte an Grundstücken 175
155 Zuwendungen, die ein Ehegatte dem anderen vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Verfügung von Todeswegen gemacht hat 176


II. Besondere Bestimmungen für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen.
156-160 Verschollenheitsverfahren 176-177
161 Vorzugsrecht der Ehefrau 177
162 Begründung, Uebertragung und Aufhebung dinglicher Rechte an Grundstücken vor der Anlegung des Grundbuchs 178
163,164 Gesetz, die Erwerbung des Grundeigenthums etc. betr., vom 21. Februar 1852 178
165 Miteigenthum 178-179
166-168 Gesetz, das Pfendrecht betr., vom 15. September 1858 179
169-208 Eheliches Güterrecht 179-188
170-198      A. Gesetzliche Güterstände 180-186