Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg.pdf/16

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haben. Da nicht nur das kur- und fürstl. Haus Sachsen, sondern auch die Landgrafen zu Hessen und das Stift Wirzburg, nach Erlöschung des Hennebergischen Stammes von diesen Ländern verschiedene Antheile erhalten haben; so müssen wir vor allen Dingen wissen, worauf die Anfälle dieser vier fürstlichen Theilhaber gegründet gewesen, und was sodann einem jedem derselben, durch die unter sich errichteten Verträge von Henneberg eingeräumet worden.

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So viel nun I) denjenigen Hennebergischen Antheil betrifft, welchen das Stift Wirzburg erhalten; so ist es sehr irrig, wenn Herr Büsching S. 556 und der Herausgeber der neuen Geograph. Schriften B. 3 S. 290 erzählen, daß gedachtem Stifte noch vor Abgange der Fürsten von Henneberg verschiedene ihrer Örter und Güter einverleibet worden. Denn diejenigen Ortschaften, die vor dieser Periode an Wirzburg übergegangen waren, gehörten der Henneberg-Römhildischen Linie zu, von welcher die dortigen Bischöffe im 15ten und 16ten Jahrhundert beträchtliche Länder-Districte käuflich an sich gebracht haben.[1] Ganz


  1. S. die diplom. Gesch. des Hauses Henneb. Th. I. S. 413. ff.