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verkauft hatten. In der Landestheilung vom Jahr 1572 kamen unter andern auch diese 2 Ämter an die Söhne des unglücklichen Johann Friederichs des Mittlern, Johann Kasimir und Johann Ernsten, nach deren unbeerbten Absterben (1633. und 1638) selbige den beyden Sächsischen Häusern Altenburg und Weimar zufielen. Ersteres bekam in der Theilung vom Jahr 1640 das Amt Römhild, und letzteres das Amt Lichtenberg, welches noch jetzt eine Besitzung des fürstlichen Hauses Weimar ausmacht. Das Amt Römhild hingegen ging, nach Aussterben des Altenburgischen Stammes, an Sachsen-Gotha über, und kam in der brüderlichen Theilung vom Jahr 1680 an Herzog Heinrichen. Nachdem derselbe 1710 ohne Erben verstarb, wurde gedachtes Amt der Gegenstand eines heftigen Processes zwischen den fürstlichen Häusern zu Sachsen-Coburg-Saalfeld und Sachsen-Meiningen, welche sich erst am 30ten März 1765 vom Grund aus verglichen, und dieses Amt noch jetzt in gemeinschaftlichem Besitz haben, dergestalt, daß Sachsen-Meiningen 2 Theile und Sachsen-Coburg 1 Theil von den Revenüen zu erheben haben.[1]

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  1. s. Gruners Gesch. Herz. Joh. Casimirs S. 253.