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Von dem Hennebergischen Wappen führet Herr Büsching S. 557 nur die Henne und die gekrönte Säule an, welches aber bloß dem Römhildischen Stamme zugehörte, und sich von dem Wappenschild der Schleusinger Linie merklich unterscheidet. Dieß letztere bestand neben der Henne, als dem Geschlechts-Wappen, in einem zweyköpfichten halben Reichsadler, unter welchem 10 rothe und weise Schachfelder in 2 Reihen befindlich sind, und den Hennebergischen Besitz des kaiserlichen Burggrafthums zu Wirzburg andeutet. Unterdessen haben die Kur- und Fürstlichen Häuser Sachsen nur die Henne in ihre Wappenschilde aufgenommen, und auf das Burggrafthum Wirzburg, mithin auch auf das damit verbundene Wappen, keinen Anspruch gemacht.

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Zu den fernern Berichtigungen der Büschingischen Geographie gehöret auch die Angabe von der auf der Grafschaft Henneberg ruhenden Reichstagsstimme, wovon man S. 558 folgende Nachricht lieset: „auf dem Reichstage wird im Reichs-Fürstenrath, wegen der Grafschaft Henneberg, eine Stimme geführet, an welcher das Churhaus Sachsen und Hildburghausen wegen Altenburg, Weimar, Eisenach und Hildburghausen