Sachsen-Eisenach und Sachsen-Gotha durch den noch ungedruckten Alternations-Receß vom 6ten Aug. 1706. verglichen, und der Turnus der Reichstags-Stimme auf 12 Jahre in der Maaße vestgesetzet wurde, daß die ersten vier Jahre das Sitz- und Stimmrecht von Sachsen-Naumburg, die folgenden 4 Jahre von Sachs. Gotha wegen des ererbten Altenburgischen Antheils an Henneberg – sodann 2 Jahre von Sachsen-Weimar und Eisenach und die letzten 2 Jahre wieder von Sachsen-Gotha, als ursprüngl. Theilhaber an 13/4/12 Theil an Henneberg, geführet und mit dieser Abwechselung continuiret werden soll. Dieser Turnus ist auch bis hieher beobachtet worden, jedoch mit dem Unterschied, daß das dem Hause Gotha zuständige 6jährige Reichs-Votum, vermöge des vorhin bemerkten Recesses von 1702 von Sachsen-Hildburghausen geführet wird. Es ist daher ungegründet, wenn Herr Büsching saget, daß Hildburghausen noch nicht zur Theilnehmung des Hennebergischen Stimmrechts gelanget sey. Dermahlen wird der Turnus folgendermaßen beobachtet:
Anonym: Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg, als eine Berichtigung der, in den allgemeinen Erdbeschreibungen, von diesem Lande befindlichen fehlerhaften Nachrichten in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 519. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Grundri%C3%9F_einer_historisch-geographischen_Beschreibung_der_Grafschaft_Henneberg.pdf/31&oldid=- (Version vom 1.8.2018)