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Amtes[1]. Die mit letztern verbundenen Güter verkaufte Johann Wilhelm von Speßart 1755, mit lehnsherrlicher Bewilligung, an das Kloster Bildhausen, welches einen in der Grafschaft Henneberg ansäßigen von Adel zum Lehnträger zu bestellen hat. Die Würde eines Erbkämmerers kommt ebenfalls vor, sie verschwindet aber seit dem Jahr 1568, wo Melchior von der Tann in einer von Grafen Georg Ernst von Henneberg ausgestellten Urkunde den Titel eines Hennebergischen Kämmerers führet, ganz aus der diplomatischen Geschichte.



  1. Der Beweis hievon soll noch künftig in diesem Journal geliefert werden, weil die Wahrheit dieser Behauptung hie und da noch bezweifelt werden will.