Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg Teil 2.pdf/25

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vertreten[1], so werden auch solche schwerlich zur weitern Ausführung gebracht werden können. Das Amt Lichtenberg ist in zwey Gerichtsbezirke eingetheilet, und begreift nebst der Stadt Ostheim 1 Marktflecken, 9 Dörfer, 5 Höfe und 3 Wüstungen.

Zum vordern Gericht gehören.

1) die Stadt Ostheim (Hostheim) vor der Röhn an dem Fluß Streu. Es befindet sich daselbst eine Superintendentur, 1 Pfarrkirche und 1 Gottesacker-Kirche und verschiedene adeliche Rittersitze oder Kommoteien, welche als Überbleibsel der ehemaligen Burglehne anzusehen sind, und theils den Herren von Stein, von der Thann, von Masbach u. a. m. zugehören. Der Stadtrath bestehet aus 12 Personen und ist amtssäßig. Vermög des Trappstädter Recesses vom Jahr 1599 muß Ostheim einen Schöppen an die Wirzburgische Cent Mellerstadt stellen. Gegen Mitternacht liegt auf einem Berge das Schloß Lichtenberg, von welchem das Amt den Namen führet, und dermahlen dem


  1. Dies bezeuget die Urkunde vom Jahr 1665 in Rudolphi l. c. P. I. p. 302.