Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg Teil 3.pdf/38

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worden, ist ungegründet, weil schon eine Urkunde vom Jahr 1048. das Daseyn des Klosters Herrnbreitungen beweiset.[1] Die Schirmvogtey über dasselbe hatten anfänglich die Landgrafen von Thüringen, die aber selbige 1216 dem Stifte Hersfeld überließen. Letzteres verlieh dieses Recht den Dynasten von Frankenstein, und nachher den Herren von Salza, von welchen es Graf Berthold VII (X) von Henneberg im Jahr 1337 käuflich an sich brachte.[2] Seitdem besaß dieses gräfliche Haus die Vogtey Herrnbreitungen als ein Hersfeldisches Lehen, und weil das dasige Stift dem Hause Hessen im 16ten Jahrhundert die Anwartschaft darauf ertheilet hatte, so nahm Landgraf Wilhelm selbige, nach Erlöschung des Hennebergischen Stammes, in Besitz. Es gehören zu diesem Amte

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1. Herrnbreitungen, ein ansehnliches an dem Werrafluß gelegenes Dorf mit einem Schlosse, in welchem Graf Poppo XII. (XVIII.) von Henneberg von 1560 bis 1574 residirte. Nach seinem Tode hatte


  1. S. die Urkunde in Schannat. Trad. Fuld. p. 606. de an. 1048. XIII. Kal. Ian. in Monasterio Breitingen.
  2. dipl. in Kuchenbeck. Anal. Hass. Col. XII. p. 372.