Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg Teil 3.pdf/39

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seine Gemahlin, Sophia von Braunschweig, diesen Ort, vermöge eines Vertrags, vom Jahr 1575 bis 1631, als Wittum im Besitz, und es ist daher irrig, wenn Engelhard[1] vorgibt, daß Graf Georg Ernsts hinterlassene Wittwe hier gewohnet habe, indem sich dieselbe 1586 mit dem Pfalzgrafen Georg Gustav am Rhein anderweit vermählet hat. 2) Fambach (Vanebach). 3) Heßles, 4) Wahles, 5) Drußen, 6) Herges, 7) Ellmenthal, 8) Lautenbach und 9) Wenigenfambach, sind mittelmäßige Dörfer. Die im Amte liegenden Höfe sind Gukelshof oder Wolfsberg, Beyrode, Winne, und die halbe Todewart, dessen andere Hälfte im Meiningischen Amte Frauenbreitungen lieget und die Gränzscheide ausmachet.


3. Das Amt Hallenberg.

Es führet dasselbe seinen Namen von dem bey dem Orte Steinbach gelegenen wüsten Schlosse Hallenberg, und war ehedessen ein Pertinenzstück der Grafschaft Henneberg-Römhild. In der Theilung vom Jahr 1532 kam dasselbe an Grafen Albrecht zu Schwarza, und nach dessen unbeerbten


  1. am a. O. S. 851.