Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg Teil 3.pdf/41

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ausgeübet wird. In ältern Zeiten war Barchfeld eine von dem Amte Schmalkalden ganz abgesonderte Besitzung der Grafen von Henneberg, unter welchen Heinrich IX (XIII.) 3 Theile (1387) an Landgraf Hermann zu Hessen um 5200 Pfund Heller versetzte und mit demselben wegen der Gemeinschaft einen besondern Burgfrieden errichtete.[1]

Da dieser Ort in dem bereits oben angeführten zwischen Hessen und Henneberg 1521 geschlossenen Erbfolgevertrag nicht mit begriffen ist, so hätte der Hennebergische Antheil unstreitig dem Hause Sachsen, als Hennebergischen Erbfolgern, zufallen müssen; allein nach Graf Georg Ernsts Tode nahm Hessen denselben, unter dem Vorwand eines Zubehörs zum Amte Schmalkalden, ganz in Besitz; und ob man gleich Sächsischer Seits dagegen heftigen Widerspruch machte, so wurde doch endlich 1619 Barchfeld an Hessen überlassen.


5) Die Cent Broderoda.

Zu diesem Centgerichte gehören nur 2 Ortschaften, als


  1. Dipl. Mspt. de an. 1387. in die assencion. domini.