Seite:Gutachten ueber die Wahlfaehigkeit eines Landtagsdeputirten.djvu/12

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In diesem Städtchen lebt ohne Amt und Titel, von dem Ertrage seiner Güter und Kapitalien, ein gewisser Herr Theophil Gmelin, der ehemals im theologischen Stifte zu Tübingen die Gottesgelahrtheit studirt, und wie es bey uns die löbliche Gewohnheit ist, die Meisterschaft erlangt, aber auf seinen Vikariaten ein Loch durch den Kirchenrok gebohrt, zur wohlverdienten Strafe seiner Fleischeslust die priesterliche Weihe und das Magisterium verloren, und sich dann nolens volens wieder in den Pfuhl der Profanen zurücke geworfen hat. Dieser Herr Gmelin ist ein Mann von einer erschröklich grossen Gelehrsamkeit, aber eben so verkehrt als gelehrt, – ein Socinianer, ein Atheist, ein Semlerianer, ein Kantianer, ein Neologe in allen Stücken, und in Absicht auf seine politische Meinungen, dem aufrührischen Adolph von Knigge, und dem gebrandmarkten Schildwächter Rebmann so ähnlich, als – ein Dreckkäfer dem andern.