Seite:Gutachten ueber die Wahlfaehigkeit eines Landtagsdeputirten.djvu/26

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Mitglied des Magistrats könne Landtags-Deputirter werden, und der Anspruch seines Herrn Exkollegen, sey nach den Gesezen und nach der Observanz nichtig. Der Herr Vikarius gab ihm das leztere zu, behauptete aber, die Geseze und die Observanz seyen hierinn unvollkommen, und dem Besten des Landes nicht gemäs, und die Vernunft verwerfe den Bürgermeister. Durch dieses pro und contra der beyden Herrn gieng mir schnell ein gewaltiges Licht auf, und sobald ich in demselben die Sache nur einmal auf dem rechten Fleke hatte, so sahe ich auch schon die Stelle, in dem Fachwerke meines Systems, in die sie hinein gehört.

Auf dem Rükwege erinnerte ich mich, daß ich, um des andern Tags frühe genug abreisen zu können, erst meinem Barte sein Recht anthun lassen müßte. Ich gieng deshalb zu dem Bader hinein, und traf allda den Schulzen und den Förster, beym Becher. Ich konnte mich nicht erwehren, auch diesen Ehrenmännern das Heil zu verkünden, das meinem Hause wiederfahren