Seite:Gutachten ueber die Wahlfaehigkeit eines Landtagsdeputirten.djvu/47

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„Die Anschläge, welche man bey Gelegenheit des neusten Landtages, oben und unten im Lande, gegen jenes Recht der Magistratspersonen gemacht hat, sind eine Folge des französischen Freyheitsschwendels, der seit einigen Jahren bey uns nicht weniger grassirt, als im vorigen Herbste die leidige Viehseuche. Man will den Landtag in eine Nationalversammlung, Stuttgardt in ein Paris, und Wirtemberg in ein Frankreich umschaffen. Das erklären unsre feinen Herrn deutlich genug, indem sie mit dürren Worten behaupten, der Herzog müsse von dem Landtage Gesetze annehmen, und die Deputirten seyen Volksrepräsentanten: da doch der Landtag lediglich kein anderes Ziel hat, als die Bestimmung der Art und Weise, wie die zur Rettung Land und Leut erforderlichen Summen von den Unterthanen zu erheben seyen. Nun aber sehen unsre Jakobineraffen ein, daß ihnen unsre Bürgermeister und Senatoren ihre Absichten in Ewigkeit vereiteln werden, machen deßhalb Anstalt sie aus ihren Rechten zu verdringen,