Seite:HStAM, Auszug aus Königreich Westphalen 76a, Nr. 204.pdf/3

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Als dieße Leute von Griffte abgegangen, hätten dieselben außer
den bereits schon gehabten 2 Laternen noch eine gefordert
und als solche nicht sogleich angeschafft werden könne, so habe ihn
ein Kerl mit einem Knüpfel einen Schlag auf die Schulter und
hernach noch einen auf den Arm gegeben, so daß er geglaubt,
sein Arm wäre entzwey. Er habe diesen Kerl nicht gekannt,
und wären ihm die übrigen Leute ebenfalls unbekannt. Dieselben
hätten gedrohet, wenn sie von Grifte nicht mitgingen, so wollten
sie alles Tod schlagen und das Dorf ansteken, hätten auch bey ihm
Comparenten saemmtliche und noch im Dorfe an verschiedenen
Orten die Fenster eingeschlagen. Er Comparent wisse zwar nicht
woher die Leute gewesen, indessen vermuthe er jedoch, daß
solche von Homberg, Felsberg, Gensungen und den dasigen
Cantons hergekomen wären. Die Gemeinde Griffte
habe an solchem Aufruhr gar kenen Antheil genommen
praelectione et ratihabitione praevie dimissus
Da auch die Gemeinde Düssen an dem in der verflossenen
Nacht vorgefallenem Aufruhr theil genommen haben solle,
so erschien auf Erfordern
der Maire Franz Schmincke daselbst und ließe
auf nöthigen Vorhalt und ernstliche Ermahnung zur Wahrheit
Bekenntniß sich vernehmen, wie folget: die Gemeinde
Düssen habe an dem in der abgewichenen Nacht vorgefallenen
Aufstand keinen Antheil genommen und wären die Insurgen
ten neben dem Dorfe auf der Landstraße nach Cahsell
vorbey marschiert. Heute Morgen gegen 6 Uhr wäre
ein Officier, in einer grünen Uniform welcher sich Dalwig genannt zu ihm Compa-
renten in seine Behaußung gekommen und habe ihm
ein Avertissement, welches er hierbey übergabete,[1]
zu gestellt, solches sogleich unter der Linde zu publicieren
und

  1. Hier findet sich im Orginal eine Randbemerkung als Verweis auf dieses Schriftstück, das der Akte beiliegt. Dasselbe Zeichen befindet sich auch auf der ersten Seite dieses "Avertissements"(S.6).