und solches Avertissement in die Ecke gewor-
fen, wo er es hernach nicht wieder vorfinden
können. Er habe sich herauf sofort anhiro zu dem
Cantons Maire begeben und die Sache gemeldet.
Als er Abends gegen 7 Uhr wieder nach Hauß gekommen,
so habe er auf seinem Hofe zwey Cuirassier Reuter
angetroffen. Diese hätten wider ihn gesprochen, was
das für eine schlechte Ordnung hier im Orte wäre,
daß solches Avertissement noch nicht publiciert worden
und nicht gestürmt wäre, da die übrigen Ortschaften
doch alle schon auf ihrem Marsch auf Felsberg, wo
der Sammelplatz wäre, begriffen seyen. Er habe
denselben hierauf geantwortet, er wolle sich der
Sache halber erst in Felsberg erkundigen und
wolle er mit ihnen dahin gehen. Die Reuter wären
hierauf voran geritten und wäre er Comparent
mit etwa 6 Mann denselben nachgefolgt. Wie er
vor Felsberg gekommen und solche Reuter bey
der eingetrethenen Nacht nicht weiter gesehen,
so wäre er, aber in die Nacht zu gehen, mit seinen
bey sich habenden Leuten wieder umgekehrt.
Soviel er Comparent wisse, wäre keiner von
Obervorschütz solchen Insurgenten bey getretten
und hätte niemand von da an solchem Aufruhr
Theil genommen. Er Comparent habe übrigens
durchaus nicht stürmen lassen. praelecta
ratihabuit
Actuarius L. Victor[1]
nicht eindeutig feststellbar: Auszug aus: Insurrektion im Distrikt Kassel im April 1809, Danksagung an den König für ihre Niederschlagung, Streit zwischen Bürgermeister und Richter zu Münden,Hessisches Staatsarchiv Marburg, Königreich Westphalen, 76a, 204. archivalische Quelle, Gudensberg 1809, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:HStAM,_Auszug_aus_K%C3%B6nigreich_Westphalen_76a,_Nr._204.pdf/5&oldid=- (Version vom 18.5.2021)
- ↑ Friedensrichter in Gudensberg, Nachweis: Hof- und Staats- Handbuch des Königreichs Westphalen, Hannover 1811, S. 216. MDZ München