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69. In keinem Fall können sich die beiden Räthe in dem nämlichen Saale vereinigen.

70. Weder der eine noch der andere Rath kann aus sich selbst einen bleibenden Ausschuss ernennen.

Jeder Rath hat bloß das Recht, wenn Gegenstände vorkommen, die einer vorläufigen Untersuchung zu bedürfen scheinen, aus seiner Mitte eine Commission zu ernennen, welche sich auf den Gegenstand einschränkt, um dessentwillen sie ernannt worden ist, und welche aufgehoben ist, sobald der Rath über diesen Gegenstand einen Beschluss gefasst hat.


Sechster Titel.
Vollziehungs-Directorium.


71. Die vollziehende Gewalt ist einem aus fünf Mitgliedern bestehenden Vollziehungs-Directorium übertragen.

Das Vollziehungs-Directorium wird alle Jahre, drei Monate vor der Ergänzung der gesetzgebenden Räthe, folglich um die Zeit des Sommer-Solstitiums, durch die Wahl eines neuen Mitgliedes theilweise erneuert.

72. Um als Director erwählt zu werden, muß man von nun an das Alter von vierzig Jahren erreicht haben und verheiratet oder es gewesen sein.

Von dem dritten Jahre an nach der Einführung gegenwärtiger Constitution muss man außerdem entweder Mitglied eines der gesetzgebenden Räthe oder Minister oder Mitglied des Obergerichtshofs oder endlich Statthalter gewesen sein.

73. Das Wahlverfahren ist für das erste Jahr folgendes:

Einer der Räthe bildet durch geheime Stimmgabe und mit der absoluten Mehrheit der Stimmen eine Liste von fünf Candidaten, und der andere Rath wählt, ebenfalls in geheimer Abstimmung und nach der absoluten Mehrheit der Stimmen, aus dieser vorgelegten Liste den neuen Director.

Das Loos entscheidet aber unmittelbar vor der Wahl, welcher von den beiden Räthen die Liste der Kandidaten zu verfertigen hat; diese Operation wird das erste Jahr fünfmal wiederholt, und ebenso bestimmt das Loos in den vier nächsten Jahren, wie die ersternannten nach und nach austreten sollen.

Empfohlene Zitierweise:
: Erste Helvetische Verfassung. , Paris / Basel / Aarau 1798 - 1803, Seite 578. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:HV_01_578.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)