Seite:HV 01 585.jpg

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als von den Gerichtshöfen oder der Verwaltungskammer ergehenden Befehle ist in jedem Hauptort und in jedem Districte ein Unter-Statthalter, welcher in jeder Section der Städte und in jedem Dorfe einen Agenten unter sich hat, den er selbst ernennt.

104. Dieser Agent verfährt in wichtigen Fällen nicht ohne Zuziehung zweier Gehülfen, die er sich selbst wählt, wenn er sein Amt antritt.

105. Das Vollziehungs-Directorium kann, wenn es dies für nöthig findet, die Gerichte und die Verwaltungskammer absetzen und solche bis zu den künftigen Wahlen ersetzen.

Die von ihm diesfalls gefassten Beschlüsse müssen immer die Beweggründe enthalten.



Eilfter Titel.
Abänderung der Constitution.


106. Der Senat schlägt diese Abänderungen vor; die hierüber gemachten Vorschläge erhalten aber nicht eher die Kraft eines Beschlusses, als bis sie zweimal decretirt worden, und zwar muß zwischen dem ersten und dem zweiten Dekret ein Zeitraum von fünf Jahren verstreichen. Die Beschlüsse des Senats müssen hierauf von dem Großen Rath verworfen oder genehmigt[1] und nur im letztern Fall den Urversammlungen zugeschickt werden, um sie anzunehmen oder zu verwerfen.

107. Wenn die Urversammlungen dieselben annehmen, so sind sie neue Fundamentalgesetze der Verfassung.



Zwölfter Titel.
Mittel die Constitution ins Werk zu setzen.[2]

1. Wenn sich in einer Gemeinde, es sei Stadt oder Dorf, oder in einem Canton eine gewisse Zahl von Bürgern befindet, welche entschlossen sind, in den Genuss der mit der Freiheit und Gleichheit verknüpften Rechte, welche ihnen die Natur verliehen hat, wieder einzutreten, so sollen sie sich durch eine Bittschrift an die Obrigkeit wenden, damit ihnen erlaubt werde,


  1. Auch hier ist im Original stehen geblieben le Conseil des deux cent quarante.
  2. Dieser Titel hatte, wie er überhaupt wenig befolgt worden war, nach dem 28. März keine Bedeutung mehr.
Empfohlene Zitierweise:
: Erste Helvetische Verfassung. , Paris / Basel / Aarau 1798 - 1803, Seite 585. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:HV_01_585.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)