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die Feststellung der Kurstimmenführung unter der Hand erledigt, oder die doch sehr wichtige Regelung der Münze ausserhalb[1] der G. B. publiciert wurden. Denken wir ferner daran, wie vollständig regellos die Kapitel der G. B. neben einander gestellt sind und dass viele von ihnen als selbständige Urkunden auftreten, so werden wir uns die Frage vorzulegen haben, wieviel von den Bestimmungen der G. B. reine Reichsgesetzgebung sei und was nur augenblicklichen Interessen und persönlichen Anträgen entsprungen war. Und zwar werden wir diesen zweiten Abschnitt unter folgenden Gesichtspunkten zu betrachten haben: 1) Von den Kurfürsten waren die weltlichen dem Kaiser stark verpflichtet durch die endgiltige Zusicherung der Kurwürde, einige wie Brandenburg und Pfalz noch in anderer Weise. Wenn wir nun mit Recht nach allseitigem Urteil[2] Karl als einen Herrscher ansehen müssen, der im Abwägen der Zwecke und Mittel sorgsam und folgerichtig, vor sich ein enges, klares Ziel hatte, so werden wir es vollkommen verständlich finden, dass Karl, der die Unmöglichkeit der alten imperialistischen Stauferpolitik und die Unmöglichkeit, eine Erbfolge im Reiche zu erzielen, einsah, in den Mittelpunkt seiner zielbewussten — auch Reichs- - Politik sein Stammland Böhmen stellte. Auf die feste Stellung dieses Landes werden sich also die Gegendienste der dem Kaiser verpflichteten Kurfürsten erstrecken, und wir werden 1) böhmische Capitel in der G. B. erwarten müssen. Daraus folgt aber auch 2), dass die geistlichen Kurfürsten, die dem Kaiser nicht verpflichtet waren, gewisse Rechte für sich in Anspruch genommen haben werden, und so werden wir 2) auch besondere geistliche Gerechtsame in der G. B. vertreten finden. Endlich werden wir 3) naturgemäss, da wir die kaiserliche Politik sich so auf die Kurfürsten allein stützen sehen, eine Zurücksetzung und Benachteiligung der Fürsten und Städte beobachten können, eine Thatsache, die übrigens auch gegen eine Beschlussfassung

  1. Das Gesetz hierüber wurde am 20. Jan. 1356 publiciert. Böhmer-Huber No. 2422.
  2. S. Friedjung: a. a. O. 81. Er nennt Karl im Abwägen von Zweck und Mittel einen modernen Herrscher. Eingehender ist die Charakteristik Karls bei Burdach.
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Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/20&oldid=- (Version vom 1.8.2018)