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7 Stimmen 4, die Wahl entscheiden und zu einer rechtsgiltigen, unumstösslichen machen sollen.[1] Die Wahl selbst sollte folgenden Verlauf nehmen:

Gleich am Tage nach dem Einberufungstermin des Mainzers hatte sie stattzufinden; sie wurde eingeleitet durch eine feierliche Messe in der Kirche St. Bartholomäi und durch den feierlichen Eid der Kurfürsten nach bestem Wissen und mit freiem Willen den Kurfürsten<- sic! -> zu wählen.

Darauf wird zur Wahl geschritten, bis die Mehrzahl einen König gewählt hat. Kann man sich in den ersten 30 Tagen über die Person des zu Wählenden nicht einigen, so müssen die Kurfürsten bei Wasser und Brot solange in Frankfurt aushalten,[2] bis eine Einigung erzielt wird. Für die strenge Durchführung des Majoritätsprincips ist es bezeichnend, dass ein Kurfürst sich selbst die Stimme geben darf, und es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass eine solche Stimme gleiche Kraft und Geltung haben solle wie die anderen.[3] Folgen wir der von uns gegebenen systematischen Einleitung,[4] so finden wir Bestimmungen für die Wahl ausser in Teil II des vierten Capitels nur noch in Cap. 29, das bereits den Metzer Beschlüssen angehört. Es bestimmt, dass die Wahl des Königs in Frankfurt, die Krönung in Aachen und der erste kgl. Hoftag in Nürnberg stattfinden soll. Ein zweiter Teil des Capitels bestimmt, dass den Vertretern der Kurfürsten bei der Wahl nicht auch ihre Plätze zukommen, im Schlusse endlich wird noch eine Vergünstigung für den Hofmeister (magister curie) des Kaisers angefügt.

Wenn zu vermuten ist, dass die Bestimmung zu gunsten der drei Städte wohl auf Wunsch und Antrag einer[5] derselben

  1. Cap. II4. Postquam autem in eodem loco ipsi vel pars eorum maior numero elegerit talis electio perinde haberi et reputari debebit, ac si foret ab ipsis omnibus nemine discrepante concorditer celebrata.
  2. Diese Bestimmungen sind der Conclaveordnung Gregors X. entlehnt.
  3. Cap. 25.
  4. S. 9. I, A.
  5. Vielleicht auf Antrag Frankfurts; als Wahlstadt genannt finden wir es auch schon in Cap. I 18, 19 und II1, doch liegt es bei Nürnberg auch nahe, an böhmischen Antrag zu denken, weil keine Reichsstadt ausser Regensburg Böhmen so bequem lag.
Empfohlene Zitierweise:
Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)