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festzuhalten, dass die weltlichen Kurfürsten zwar dem Kaiser verpflichtet waren, die geistlichen aber um so weniger es an entsprechenden Gegenforderungen werden haben fehlen lassen, um die nächste Gruppe der Bestimmungen der G. B. zu verstehen.

Am 3. Dezember 1355 bestätigt[1] Karl den Bürgern von Köln in einem ausführlichen Instrument alle ihre Privilegien, am 8. Dezember 1355 finden wir dieselbe Bestätigung für Trier.[2] Aber schon nach kurzer Zeit zeigt sich ein bedeutsamer Wandel in der Politik Karls, der jedenfalls einzig auf den Nürnberger R. T. zurückzuführen ist. Schon am 5. Januar 1356[3] revociert Karl mit Zustimmung der geistlichen und weltlichen Fürsten zugunsten des Erzbischofs Wilhelm von Köln die den Kölner Bürgern im Dezember 1355 bewilligten Rechte. Wir sehen darin die Notwendigkeit für Karl, gerade damals sich die Ergebenheit Kölns und der übrigen geistlichen Kurfürsten zu sichern.

Ganz in dem Sinne jener Revokation für die geistlichen Kurfürsten, die hauptsächlich von den aufstrebenden Städten, namentlich den handelsmächtigen rheinischen Städten, eine ernsthafte Bedrohung ihrer Macht und ihres Einflusses zu fürchten hatten, sind nun auch eine Reihe von Capiteln[4] der G. B. gehalten. Schon äusserlich erkennt man das daran, dass der Kurfürst von Köln sich alle diese Urkunden besonders ausstellen liess.[5]

Die Widerrufung aller Privilegien,[6] die den Rechten der Kurfürsten zuwider laufen, erklärt sich ihrer Tendenz nach aus den vorher erwähnten Vorgängen zwischen Karl IV. und der Stadt Köln und ist eigentlich nur eine Verallgemeinerung jener zugunsten des Erzbistums Köln erlassenen Verfügung.

  1. Böhmer-Huber No. 2321.
  2. ibd. No. 2322.
  3. ibd. No. 2373.
  4. Cap. 13, 14, 15, 16 (auch 17 lässt sich Köln persönlich ausstellen).
  5. S. Acta imperii (Winckelmann) 2512.
  6. In Cap. 13 der G. B.
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Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/30&oldid=- (Version vom 1.8.2018)