Seite:Hahn Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle.pdf/34

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

seiner Regierung ist das Recht in der That auch niemals ausgeübt worden.[1]

Auch die beiden anderen Erzkanzler für Italien und Arelat übten ihr Privileg nie aus, wenngleich sie sich unter Karls Regierung dasselbe wenigstens hatten bestätigen lassen.[2]

Nachdem die Beziehungen unter den geistlichen Fürsten Anlass geworden waren zur Regelung ihrer gegenseitigen Stellung, wird in einem neuen Capitel[3] auch die Rangfrage unter den anderen Kurfürsten geregelt, wobei dem böhmischen Könige die erste Stelle zugewiesen wird. Im zweiten Abschnitt wird alsdann die Reihenfolge der Kurfürsten bei der Wahl festgesetzt, eine Frage, die moderner Auffassung nach ein wesentlicher Punkt der Wahlvorgänge selbst ist, vom Gesetzgeber aber den formellen Anordnungen zugereiht wurde. Denn noch gleich dahinter werden die Erzdienste der Kurfürsten dem neugewählten König gegenüber festgesetzt, nicht ohne ausdrückliche Hervorhebung, dass der Böhmenkönig nicht verpflichtet sein solle, mit der Krone seinen Ehrendienst zu verrichten. Auch Cap. 5 über das Vikariat gehört hierher als ein Teil der Sitzordnung, da auch hierbei die beiden Kurfürsten von Pfalz und Sachsen Vertreter des Kaisers sind.

Auch im sechsten Capitel, das im allgemeinen den höheren Rang der Kurfürsten vor allen anderen Fürsten feststellt, wird wiederum die böhmische Kurwürde, die mit sich die Königskrone vereint, besonders herausgehoben und ihr Inhaber nicht nur allen anderen Fürsten, sondern auch allen anderen Königen vorangestellt. Von den Schlusscapiteln des Nürnberger Teils ist nur zu bemerken, dass sie rein formell

  1. S. Bresslau: Urkundenlehre S. 391, 92. Er konstatiert als einzige Spur von aktiver Beteiligung der Erzkanzler an den Geschäften, dass Erzbischof Ludwig von Mainz 1375 und 76 einige wenige Urkunden eigenhändig rekognosciert hat.
  2. Trier sogar in Nürnberg selbst. S. Würdtwein Nov. Subs. XIII. 49 vom 9. Jan. 1356. Böhmer-Huber: No. 2392. Die Bestätigung für Köln ist schon vom 26. Nov. 1346. S. Lacomblet; U. B. III. 353. Böhmer-Huber No. 268.
  3. Cap. 4.
Empfohlene Zitierweise:
Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/34&oldid=- (Version vom 1.8.2018)