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der humanistischen Gruppe: der Sprachgebrauch: habuerint proficisci[1] muss absolut als deutsch-mittelalterlich gelten, ihm nahe stehen: conducere teneri, electio celebranda occurerit u. ä. Dazu kommen manche andere Formen in Ausdruck und Wortauswahl wie vendere seu vendi facere ten eantur.[2] Ebendort finden wir eosque dolo, sub pena, electio huius modi, Worthäufungen durchaus mittelalterlicher Art, die sehr zahlreich sind, wie perfide infideliter et perverse, contentio controversia seu dissensio,[3] Ausdrücke wie plena et omnimoda potestas, häufiger Gebrauch bestimmter Wortbildungen; so kommen in Cap. 2 die Adverbia corporaliter, vulgariter, presentialiter, concorditer, inconvulse u. a. vor; cum dei adiutorio[4] fällt auf gegenüber domino (deo) auctore in Cap. 7; von deutsch-mittelalterlichen Konjunktionen sei nur genannt in casu quo = im Falle dass.

So lässt sich noch eine grosse Zahl von derartigen Ausdrücken heranziehen; von massgebender Bedeutung werden sie freilich erst in der zusammenhängenden Betrachtung des ganzen rein-mittelalterlichen Stiles.

Wenn wir zur Charakteristik von Stil und Ausdrucksform der grossen Gruppe mittelalterlichen Lateins die ersten beiden und die dazu gehörigen Capitel 18 und 19 betrachtet haben, so lässt sich von den anderen eben sagen, dass sie mit kleinen Abweichungen dieselben Eigentümlichkeiten der Sprache aufweisen. Die Anwendung des sogenannten Cursus, die im mittelalterlichen Latein recht häufig ist, fehlt auch in der G. B. nicht. Doch ist sie etwas häufiger in der von uns als deutsch-mittelalterlich bezeichneten Gruppe, tritt zurück in den humanistischen Capiteln.[5]

  1. Cap. 14, dasselbe C. 5,2 habeat resspondere, dto. 4,2 habebit inquirere.
  2. G. B. Cap. 1,3.
  3. Cap. 1,4.
  4. Cap. 2,1, bei dieser Wendung freilich könnte man wohl auch geltend machen, dass sie vielleicht in altem Formular stand. —
  5. Vergl. G. B. Cap. 1 electio fuerit celebranda, super hoc fuerit requisitus talem debeant prestare conductum. Cap. II. imperialibus fuerit infulis coronatus graciose tenebitur promovere u. ä. Aber auch in Cap. VII und XII purior fuerit caritas custodita, cum moderamine siut permisse.
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Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/44&oldid=- (Version vom 1.8.2018)