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seu condicionis exsistant pro quacunque causa civili criminali seu mixta ad alia quaecunque indicia secularia extra dictum districtum judicia seu territorium citare seu evocare praesumant.[1]

Daraus ersieht man 1) sachlich, dass bei Abfassung der böhmischen Cap. der G. B. zwar Anlehnung an die böhmische Bulle stattgefunden hat, nicht aber direkte Entlehnung; die „böhmischen Capitel“ stellen in gewissem Sinne einen Auszug dar aus dem Instrument, das Karl zu Ostern 1355 erliess.

2) aber, sprachlich, zeigt es die nächste Berührung mit den entsprechenden Capiteln der Nürnberger Goldbulle, und wirft daher mit einiges Licht auf die Urheberschaft der Goldenen Bulle, ein Punkt, über den schon viel gestritten worden ist.

Ich stelle die wesentlichsten Meinungen zusammen, die bisher darüber laut wurden.[2]

Wegen des 24. Capitels der G. B., das dem Codex Justinianus entlehnt ist,[3] und wegen seiner persönlichen Bekanntschaft mit Karl hat man den seiner Zeit sehr berühmten italienischen Juristen Bartolus von Saxoferrata für den Verfasser der G. B. halten wollen. So alt wie diese Meinung ist, so früh ist sie widerlegt worden. Dagegen spricht vor allem der wesentlich deutsche Charakter[4] der sonstigen Staatsgesetze, dafür aber lässt sich ausser jenem vorhin angeführten nichts sagen. Seine angebliche Reise im Jahre 1356 nach Deutschland ist nicht zu erweisen.

Für einen hervorragenden Anteil Lupolds von Bebenburg, des litterarischen Publicisten zur Zeit Ludwigs des Baiern, tritt Friedjung besonders warm ein. Da dieser Mann

  1. S. Olenschlager a. a. O. S. 79.
  2. Nach Friedjung: a. a. O. S. 78, 88 und Nerger S. 35.
  3. Noch einige andere röm. Rechtssätze finden sich (Cap. XIV u. XIX) vergl. Jacoby: Ztschrft. f. d. ges. Staatsw. XIII. 152. Ueber die sachliche Benutzung des Wahldekrets Gregors X., das Verhältnis der G. B. zu Schwabenspiegel und Sachsenspiegel beabsichtigte ich nicht neu zu handeln. Zuletzt besprochen von Reimann a. a. O. 14, 33 ff.
  4. S. Nerger: a. a. O. S. 36.
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Oscar Hahn: Ursprung und Bedeutung der Goldenen Bulle Karls IV.. Breslau, 1902, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hahn_Ursprung_und_Bedeutung_der_Goldenen_Bulle.pdf/48&oldid=- (Version vom 1.8.2018)