Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/483

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung


Repertorium
des
Zweiten Bandes.




A.
Seite
Abgaben sollen die Pfarrer nicht fodern, deren Besitz nicht gesetzmässig ist. 254
Abhandlung bei Sterbfällen der Exnonnen, wie vorzunehmen sei. 213
Abläß Mißbräuche werden abgestellt. 360
Abläß (über) Verleihungen und Breven ist das Placitum Regium anzusuchen. 249
Abläß (über) Verleihungen haben die Bischöfe zu urtheilen. 250
Ablässen halber ergangener Hirtenbrief des Bischofs von Verona. 361
Absolvendi Facultas welche für null und nichtig anzusehen sei. 238
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 477. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/483&oldid=- (Version vom 1.8.2018)