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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Ehehindernissen (in) auch aus einem verborgenen Verbrechen sollen die Bischöfe dispensiren. 295
Ehedispensen wegen verhinderlicher Blutsfreundschaft oder Schwägerschaft betreffend. 298
Eheversprechungen sind aufgehoben. 299
Ehedispensazion (bei) Ansuchung muß beigesetzt werden, nach welcher Berechnungsart vom Rechte die Grade der Freundschaft angenommen sein. 301
Ehepatent, was den brügerlichen Vertrag und dessen Folge betrifft. 301
Ehedispensen, wenn sie nur aus einem zu zärtlichen Gewissen angesucht werden, müssen allzeit, und zwar unentgeltlich ertheilt werden. 323
Ehedispensen und Ehescheidungen der Akatholischen betreffend. 327
Ehe (wegen den) Verkündigungen. 312
Ehescheidungsklagen ex Capite impotentiae gehören zu dem ordentlichen Richter. 324
Ehepatent hat keinen Bezug ad Casus praeteritos. 325
Ehedispensazion zu ertheilen hat die politische Stelle. 325
Ehepatents irrige Auslegung betreffend. 326
Ehedispensazionen (von) keine Taxe abzunehmen. 326
Eid der Bischöfe, wie abzulegen sei. 196
Eid der Treue (besonderen) haben die Erz- und Bischöfe gleich nach der Benennung der kanonischen Wahl in die Hände des Landeschefs abzulegen. 248
Eid bei Aufnahme der Vorsteher und Vorsteherinnen, der Ausfrager und Ausfragerinnen, der Christenlehrbruderschaft ist wegzulassen. 405
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 487. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/493&oldid=- (Version vom 1.8.2018)