Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/494

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Seite
Eide der Kleriker in Orden bleiben zu wollen, oder dessen Kloster den Ersatz der Kosten zu leisten, wird verboten. 225
Einstandrecht (kein) hat die Geistlichkeit bei Veräuserung eines unterthänigen immobilis. 256
Emigranten der Religion wegen, wie sich zu benehmen. 474
Entlassung der Novizen soll nur mit Vorwissen der Aeltern, Verwandten, allenfalls auch der Obrigkeit geschehen. 223
Erbschaften (zu allen) ist ein in Weltpriesterstand tretender Ordensgeistlicher befugt. 219
Erbschaften wie die Exklostergeistlichen und Nonnen erlangen können. 220
Erbsteuer wird von dem Dotazionsquantum pr. 1500 fl. keine gezahlet. 218
Eremitagen sind wie andere weltliche Behältnisse von den Eigenthümern zu behandeln, und zu verwenden. 264
Eremiten und Waldbrüder sind aufgehoben. 263
Erlaubniß (ohne) des Landesfürsten soll niemand den Titel eines Praelati Domestici, Protonotarii Apostolici, Episcopi in partibus ansuchen. 244
Ernährung der Geistlichkeit, wer in Generalseminarien zu tragen habe. 022
Erziehung der akatholischen Kinder wegen. 430
Episcopi in partibus (den Titel eines Protonotarii Apostolici, Praelati Domestici soll niemand ohne landesfürstlicher Erlaubniß ansuchen. 244
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 488. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/494&oldid=- (Version vom 1.8.2018)