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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Feste (auf) und Andachten sind ohne landesfürstlicher Erlaubniß keine neue Indulten aus Rom zu bewirken. 251
Feuersgefahr (ob) bei Kirchenbeleuchtung, wie zu wachen. 359
Figuren- und Wachskerzenverkauf in Kirchen wird untersagt. 357
Foderung an aufgehobenen Klöstern wie zu liquidiren. 290
Franziskanern und Trinitaren ist die Sammlung zur Auslösung der bei den Türken gefangenen Christen verboten, und wie die Interessen von den Kapitalien verwendet werden. 231
Frauen (in) Klöstern, wie die weltlichen Kommissarien bei Sperrung der Verlassenschaft solcher Personen, die in der Kost darinnen sind, sich verhalten sollen. 167
Frauen- und Mannsklösteraufhebung, und was deme anhängig. 264
Frauen- und Mannsklöster, so aufgehoben worden, in einem Verzeichnisse. 269
Freistädten Bestimmung. 151
Fremde Geistliche sind abzuschaffen. 013
Freidhöfe (auf) sollen die Leichen geführt, und in Kirchen nur beigesetzt werden. 355
Freidhöfe wie den Akatholischen zu errichten gestattet werden. 473
Freidhöfen (auf) der Katholiken ist bei Begräbnissen der Akatholischen nicht zu singen. 471 u. 472
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 491. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/497&oldid=- (Version vom 1.8.2018)