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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Frohnleichnamsprozession in Wien. 408
Frühmesse (nach der) soll auf dem Lande an Sonn- und Feiertagen eine kurze Auslegung des Evangeliums, besonders wegen der Viehhalter eingeführet werden. 417


G.
Gastereien an Kirchweihtagen auf Kosten der Kirchen sind eingestellt. 253
Geheimnisse oder Bruderschaftsröcke bei Prozessionen zu tragen wird verboten. 417
Geistliche Personen mit Wache sind in Wägen oder Sesseln zu führen. 178
Geistliche (fremde) sind abzuschaffen. 013
Geistliche in wie lang nicht nach Hungarn zu schicken sein. 014
Geistliche Verlassenschafts- Sperr- Inventur- und Testamentaltaxen. 210
Geistliche (wahnsinnige) wie zu verpflegen. 227
Geistliche emeritirte und gebrechliche sollen in den Stiftern unterbracht werden. 385
Geistliche haben sich von Kontroversien wider die Glaubensgegner auf der Kanzel zu enthalten. 051
Geistlichen Stand (für eine den) antreten wollende obligate Militärperson ist 200 fl. zu bezahlen. 225
Geistlichen wird das Almosensammeln verboten. 232
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 492. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/498&oldid=- (Version vom 1.8.2018)