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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung | |
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Geistlichen wird verboten, gegen die landesfürstlichen Gesetze in Ecclesiasticis ungebührend zu reden. | 168 | |
Geistlichen (von) Gütern ist nichts ohne landesfürstlichen Konsens zu verkaufen. | 221 | |
Geistlichen Individuen wird die Aufkündigung oder Erhebung der Kapitalien untersagt. | 256 | |
Geistlichkeit wird die Testamentsfertigung verboten. | 92 | |
Geistlichkeit soll alle Zwistigkeiten in Toleranzsachen vermeiden. | 455 | |
Geld darf die Geistlichkeit keines auser Land schicken. | 95 | |
Gelder unter gewissen Bedingnissen anzunehmen wird verboten. | 174 | |
Geldnegozien durch Wechsel sind den Ordensgeistlichen einzustellen. | 107 | |
Gelübde vor 24 Jahren nicht abzulegen. | 76 | |
Gelübde vor dem Professionsalter abzulegen, und die Versendung der Novizen in auswärtige Klöster wird verboten. | 226 | |
Gelübden (von Ordens) dispensiret zu werden, haben die Ordensgeistlichen beiderlei Geschlechts bei den Ordinarien anzusuchen. | 226 | |
Gelübde wenn die Exnonnen keine neuere abgeleget haben, ist der Austritt in die Welt gestattet. | 274 | |
Generalen (mit dem) die Verbindung der Religiosen und fremden Klöstern. | 199 | |
Generalen (mit den) den Briefwechsel betreffend. | 202 | |
Generalseminariums Errichtung für iene, so sich dem weltgeistlichen Stande widmen wollen. | 15 |
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 493. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/499&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 493. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/499&oldid=- (Version vom 1.8.2018)