Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/500

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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Generalseminarien (in) sollen die Ordensgeistliche versetzt werden. 018
Generalseminarien (in) wie die Geistliche sowohl in der litterarischen als sittlichen Bildung zu leiten sein. 019
Generalseminarien (aus) dürfen die Bischöfe keine Alumnen zur Assistenz gebrauchen. 022
Generalseminarien (in) wer die Ernährung der Geistlichkeit zu tragen habe. 022
Generalseminarien (in) hat der Repräsentant für schwache Subiekten den Ersatz der Kosten zu leisten. 023
Generalseminarien (in) wird der Titulus Mensae nicht ertheilet. 022
Gesetze vom Hofe oder Landesstelle sind den Pastoren auch kund zu machen. 473
Gewitterläuten wird verboten. 356
Gottesdienste (bei dem) der herrschenden Religion, wie sich die geduldeten Religionsverwandten zu betragen haben. 465
Gottesdiensts- und Andachtsordnung. 394
Grazer Pfarreintheilung. 404
Gregorii VII. (in Festo) in Brevieren, welche Stelle zu verpicken sei. 241
Güter (über) der aufgehobenen Klöster wird die Administrazion an die k. k. Hofkammer übertragen. 267
Gütern (von geistlichen) ist nichts ohne landesfürstlichen Konsens zu verkaufen. 221
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 494. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/500&oldid=- (Version vom 1.8.2018)