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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Kirchen (in) wird der Wachskerzen- und Figurenhandel untersagt. 357
Kirchen (in) bei Beleuchtungen, wie über die Feuersgefahr zu wachen sei. 359
Kirchen (in) Sitze zu verkaufen, und die Sammlung mit dem Klingelbeutel für den Prediger wird verboten. 407
Kirchen wie nach einem ohne Testament verstorbenen Geistlichen erbe. 117
Kirchen (bei) und Bruderschaftsrechnungen den Diätenaufwand betreffend. 121
Kirchen alte zerfallene können den protestantischen Gemeinden überlassen werden. 424
Kirchweihtage zu besuchen wird den Pfarrern untersagt. 023
Kirchweihtage nicht an einem Werk- sondern Sonn- oder gebotenen Feiertage abzuhalten, und auf Kösten der Kirchen alle Gastereien abzustellen. 253
Klagen (bei) wider die Seelsorger wie sich zu benehmen. 254
Klerikern (von) abgelegter Eid in Orden bleiben zu wollen, oder dem Kloster den Ersatz der Kosten zu leisten, wird verboten. 225
Klerus sowohl weltlich als regulirter ist aufzuzeichnnen, und dessen Abgang immer anzuzeigen. 195
Klerus (dem) werden alle Bücher erlaubet, so von der k. k. Zensur gutgeheissen sind. 239
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 499. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/505&oldid=- (Version vom 1.8.2018)