Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung | |
|
Seite | ||
Ordensgeistlichen sind die Wechselnegozien einzustellen. | 107 | |
Ordensgeistliche wie sie den Wein- und Bierschank halten dürfen. | 107 | |
Ordensobere sollen ihre Geistlichen mit Kleidungen und allen übrigen Nothwendigkeiten versehen. | 172 | |
Ordinarien auswärts wohnende sind den innländischen gleich zu halten. | 192 | |
Ordinarien auswärtige haben die erledigte Benefizien nur Inländern zu verleihen. | 192 | |
Ordinarien dürfen an der abzuführenden Cathedratica nicht fordern, da solche aufgehoben ist. | 197 | |
Ordinarien haben den weltlichen oder regulirten Klerum aufzuzeichnen, und dessen Abgang immer anzuzeigen. | 195 | |
Ordinarien ist nicht erlaubet, ohne vorläufigen landesfürstlichen Konsens einen Vicarium generalem oder einen Coadjutorem zu bestimmen. | 251 | |
Ordinarien wie sich ob der Publikazion der Verordnungen in publico Ecclesiasticis zu benehmen haben. | 68 | |
Ordinarius auswärtiger darf ohne Genehmigung keine Hirtenbriefe verkündigen. | 193 | |
Ordinarius darf ohne landesfürstlicher Erlaubniß keine neue Indulten auf Feste und Andachten aus Rom bewirken. | 251 | |
Ordinirten (der) ist ein Verzeichniß iährlich der Landesstelle zu überreichen. | 14 |
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 507. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/513&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 507. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/513&oldid=- (Version vom 1.8.2018)