Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/523

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Seite
Spektakel hat an Sonn- und Feiertagen erst um 7 Uhr anzufangen. 097
Sperr Inventurstaxen bei geistlichen Verlassenschaften. 210
Sperr bei Verlassenschaften der Kostiungfern in Frauenklöstern. 167
Statuen bei Prozessionen mitzutragen wird untersagt. 410
Sterbfällen (in) der Exnonnen, wie die Abhandlung vorzunehmen sei. 213
Stiftslektoren haben aufzuhören. 019
Stiftsdamen in Prag erhalten das Recht bei der Krönung der gefürsteten Abtissin bei St. Georg alda. 268
Stiftungen auf Prozessionen halber wie sich zu benehmen. 409
Stiftungs- und Kirchenkapitalien sind in öffentlichen Fonds anzulegen. 258
Stipendien oder Meßgelder sind nicht aus den k. k. Staaten zu schicken. 198
Stollordnung für Niederösterreich auf dem Lande. 328
Stollordnung für Wien und innerhalb der Linie liegenden Vorstädte und Ortschaften. 337
Stolle bleibt dem Parochus ordinarius vorbehalten. 429
Stollsachen (in) die Exzessen von der Geistlichkeit sind bei den Kreisämtern anzubringen und abzuthun. 354
Studien sind bei den Ordensgeistlichen nach den Grundsätzen der Universität einzuleiten. 075


T.
Tauf, Trauung, und Begräbnisse der Akatholiken betreffend. 429 u. 468
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 517. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/523&oldid=- (Version vom 1.8.2018)