Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/524

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Seite
Taufe (für die) ist nichts zu bezahlen. 355
Taxberichtigung der Pastoren betreffend. 428
Taxen für die Testamentskonfirmazionen von den geistlichen Verlassenschaften. 211
Taxen (an) oder sonstigen Zuflüssen, was der zur pfarrlichen Verlassenschaftssperr Inventur, beorderte Kommissarius zu beziehen habe. 210
Tertianerinnen werden samt ihren Bruderschaften aufgehoben. 168 u. 272
Testamentsausfertigung wird der Geistlichkeit verboten. 092
Testaments Konfirmationstaxen von geistlichen Verlassenschaften. 211
Testamente der Ordensgeistlichen sind der Landesstelle vorzulegen. 175
Testiren kann ad pias causas kein Noviz, was die 1500 fl. dotem übersteiget. 215
Theologen (auf) so die erste Klasse erhalten haben, soll bei landesfürstlichen Benefizienvergebung der Hauptbedacht genommen werden. 049
Theolgischen (ohne hinterlegten) Kurs ist keiner zum Priester zu weihen. 012
Titel eines Praelati Domestici, Protonotarii Apostolici, Episcopi in partibus hat niemand ohne landesfürstlicher Erlaubniß ansuchen. 244
Titulanten so von ienen Benefizien, die der landesfürstlichen Kollatur zugefallen sind, unvermögend werden, müssen aus dem Religionsfond erhalten werden. 191
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 518. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/524&oldid=- (Version vom 1.8.2018)