Seite:Handbuch aller unter Joseph II ergangenen Verordnungen und Gesetze Bd 2.pdf/525

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Seite
Titulum Mensae (landesfürstlichen) ansuchende Kandidaten was zu beobachten haben. 190
Titulum Mensae hat kein Stift oder Kloster ohne Bewilligung der Landesstelle zu verleihen. 190
Titulum Mensae wird von den Generalseminarien keiner ertheilet. 023
Todesfall der Exiesuiten ist von den Pfarrern dem Kreisamte anzuzeigen. 263
Toleranzpatent und Gesetze. 422
Toleranzpatent für das Königreich Hungarn. 436
Trautsonischer Hirtenbrief wird allen Predigern zur Belehrung mitgetheilet. 053
Trauung, Taufe und Begräbnisse der Akatholischen betreffend. 429 u. 468
Trinitaren und Franziskanern ist die Sammlung zur Auslösung der bei den Türken gefangenen Christen verboten, und wie die Interessen von den Kapitalien verwendet werden. 231
Trinitarenklöster in Gallizien werden ob gesetzwidriger Handlung aufgehoben, die Schuldigen bestraft, imgleichen alle derlei übrigen Klöster aufgehoben. 291
Türken (bei den) die Auslösung der gefangenen Christen betreffend. 231


U.
Unigenitus (die Bulle) wird verboten. 239
Unruhen der Akatholischen, wie zu beseitigen 449
Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 519. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/525&oldid=- (Version vom 1.8.2018)