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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

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Witzen oder Kindertragen wird verboten. 354
Würde darf keine zu Rom ohne Placitum Regium angesucht, noch ein Vicarius generalis oder Coadjutor angestellt werden. 251


Z.
Zeige kann der Geistliche kein giltiger sein. 092
Zensur (ohne) und Approbazion der Landesstelle wird den Klöstern der Gebrauch der Direktorien verboten. 255
Zisterzienser Ordensäbbte haben ihre Zusammenkünfte zu unterlassen. 205



Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 523. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/529&oldid=- (Version vom 1.8.2018)